Die Rechtslage zum Messerkauf und -besitz in Deutschland: Was Du wissen solltest
Wenn Du in Deutschland ein Messer kaufen, besitzen oder führen möchtest, gibt es einige wichtige gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. In diesem Blogbeitrag klären wir, was nach deutschem Waffengesetz erlaubt ist und welche Einschränkungen es gibt.
Messerkauf und -besitz: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist der Kauf, Verkauf und Besitz von Messern in Deutschland erlaubt. Doch die rechtliche Lage wird dann komplizierter, wenn es ums Führen von Messern geht – also darum, ob Du ein Messer in der Öffentlichkeit bei Dir tragen darfst. Die genauen Vorschriften sind im Waffengesetz (WaffG) geregelt, insbesondere in § 42a.
Die Rechtslage zum Messerkauf und -besitz in Deutschland: Was Du wissen solltest
Wenn Du in Deutschland ein Messer kaufen, besitzen oder führen möchtest, gibt es einige wichtige gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. In diesem Blogbeitrag klären wir, was nach deutschem Waffengesetz erlaubt ist und welche Einschränkungen es gibt.
Messerkauf und -besitz: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist der Kauf, Verkauf und Besitz von Messern in Deutschland erlaubt. Doch die rechtliche Lage wird dann komplizierter, wenn es ums Führen von Messern geht – also darum, ob Du ein Messer in der Öffentlichkeit bei Dir tragen darfst. Die genauen Vorschriften sind im Waffengesetz (WaffG) geregelt, insbesondere in § 42a.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html
Verbotenes Führen von Messern
Das Führen von bestimmten Messern ist in Deutschland grundsätzlich verboten, insbesondere:
-
Einhandmesser (Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge)
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Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm (feststehende Messer)
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Hieb- und Stoßwaffen, wie z.B. Bajonette oder Dolche
Nach § 42a des Waffengesetzes darfst Du diese Messer nur dann führen, wenn ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegt.
Berechtigtes Interesse: Was heißt das?
Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Du das Messer aus einem anerkannten Grund mit Dir führst. Dazu zählen:
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Berufliche Zwecke: Wenn Du das Messer in deinem Beruf regelmäßig nutzt (z.B. als Handwerker oder im Outdoor-Bereich).
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Sportliche Aktivitäten: Etwa beim Angeln, Jagen oder bei bestimmten Wettkämpfen.
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Brauchtumspflege: In vielen Kulturen gibt es Traditionen, bei denen Messer eine Rolle spielen.
Der allgemein anerkannte Zweck bedeutet dabei, dass es gesellschaftlich akzeptiert ist, das Messer zu führen – und dazu gehört beispielsweise auch das Führen eines Rettungsmessers. Selbstverteidigung zählt allerdings nicht als berechtigtes Interesse und ist somit keine Grundlage für das Führen eines Messers.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Es gibt auch Ausnahmen von den allgemeinen Regelungen, die Du beachten solltest:
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Transport im verschlossenen Behältnis: Wenn Du das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportierst, darfst Du es auch bei Dir haben, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen.
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Verwendung bei Filmen oder Theateraufführungen: In solchen Fällen sind auch bestimmte Messer erlaubt.
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Waffenverbotszonen: An bestimmten Orten, wie bei Großveranstaltungen, können zusätzliche Verbotszonen für Messer eingeführt werden. Hier ist das Führen von Messern oft noch stärker eingeschränkt.
Einhandmesser: Was genau ist das?
Einhandmesser sind Messer, die mit einer Hand geöffnet und verriegelt werden können. Das Besondere an diesen Messern ist, dass sie eine Vorrichtung besitzen, die es ermöglicht, sie mit nur einer Hand zu öffnen und zu arretieren. Messer, die nur eine dieser Funktionen aufweisen (also entweder einhändig geöffnet werden oder mit einer Arretierung), fallen nicht unter die Regelungen des § 42a WaffG.
Hieb- und Stoßwaffen: Was sind das für Messer?
Unter Hieb- und Stoßwaffen fallen Messer, die ausdrücklich für den Einsatz als Waffe konzipiert sind, wie z.B. Dolche oder Bajonette. Ein gewöhnliches Küchenmesser wird in der Regel nicht als Waffe angesehen, obwohl es theoretisch auch als solche verwendet werden könnte. Wichtig ist, dass die Zweckbestimmung des Messers entscheidend ist: Ein Messer, das für den täglichen Gebrauch gedacht ist, wie ein Küchenmesser, ist kein Waffengegenstand.
Was Du noch wissen solltest
Die Rechtslage rund um das Führen von Messern in Deutschland ist komplex und kann von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet werden. So kann es je nach Kontext und Situation zu rechtlichen Unsicherheiten kommen. Ein Fachanwalt für Waffenrecht kann Dir weiterhelfen, wenn Du Fragen zu Deinem speziellen Fall hast.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass Du als Käufer außerhalb Deutschlands für die Einhaltung der jeweiligen Gesetze deines Heimatlandes verantwortlich bist. Informiere Dich vor dem Kauf, ob es in Deinem Land ähnliche Regelungen gibt.
Zusammenfassung: Darauf solltest Du achten
- Der Kauf, Verkauf und Besitz von Messern ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt.
- Das Führen bestimmter Messer (Einhandmesser, Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm) ist nur mit einem „berechtigten Interesse“ erlaubt.
- Als berechtigtes Interesse gilt z.B. die berufliche Nutzung, sportliche Aktivitäten oder Brauchtumspflege.
- Es gibt auch Ausnahmen, wie den Transport in einem verschlossenen Behältnis oder spezielle Veranstaltungen.
- Messer, die als Hieb- und Stoßwaffen konzipiert sind, unterliegen strengeren Vorschriften.
Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern bietet eine allgemeine Übersicht. Für spezifische rechtliche Fragen solltest Du einen Anwalt konsultieren. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.