Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen (§ 9 EStG).
Für Feuerwehrleute zählen darunter auch beruflich bedingte Ausgaben für Arbeitsmittel, sofern sie eindeutig dem beruflichen Bereich zugeordnet werden können.
Damit die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, müssen die Ausgaben:
- beruflich veranlasst sein,
- nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden,
- individuell nachgewiesen werden (z. B. durch Quittungen oder Rechnungen).
Werbungskosten werden mit gezahlten Steuern verrechnet und wirken sich dadurch steuermindernd aus.
Welche Arbeitsmittel kann ich als Feuerwehrmann oder Rettungs-/Einsatzkraft steuerlich absetzen?
1. Typische Werkzeuge und Schutzausrüstung
(Persönliche) Schutzausrüstung sowie typische Werkzeuge, die für Deine berufliche Tätigkeit unmittelbar erforderlich sind, sollten in der Regel als Werbungskosten absetzbar sein.
Hierunter fallen folgende Artikel die im OnFire Shop unter den Kategorien PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und Werkzeuge aufgelistet sind:
- Flammschutzhauben
- Rettungsmesser
- Multi-Tool
- Schnittschutzhandschuhe N5SP (zertifiziert und DGUV-konform)
- GLO TOOB Signallampen
- Helmlampe (inkl. Helmhalterung)
- pak ex Hautreinigung nach Brandeinsätzen
- Twinkey
- Minikupplungsschlüssel
- Spezialausrüstung für Waldbrände
Besonders wichtig ist hierbei, dass:
- Du die berufliche Notwendigkeit plausibel machst (z. B. auf Unfallverhütungsvorschriften oder Anforderungen der Feuerwehr verweist)
- gegebenenfalls Zertifizierungen oder Konformitäten, wie DGUV-Vorschriften, belegst
2. Funktionspatches und ähnliche Artikel
Funktionale Aufnäher, die bestimmte Qualifikationen oder Tätigkeitsbereiche kennzeichnen (z. B. CBRN, Rettungssanitäter), kannst Du ebenfalls als beruflich bedingt berücksichtigen, da sie häufig direkt auf Einsätzen verwendet werden.
3. Artikel mit potenzieller privater Nutzung
Produkte wie Erste-Hilfe-Materialien (z. B. Tourniquets, Israeli Bandagen, IFAK-Taschen) oder Hautpflegeprodukte (z. B. Burnshield) oder Zubehör zu (Schutz-)Ausrüstung (z.B. Ausrüstungshalter, Handschuhhalter, BOS Case) sind schwieriger einzuordnen. Hier gilt:
- Primär berufliche Nutzung: Wenn die Anschaffung spezifisch für Deine berufliche Tätigkeit erfolgt (z. B. als Notfallausrüstung im Einsatzfahrzeug), könnten diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
- Privatnutzung: Liegt eine potenzielle oder tatsächliche Nutzung im privaten Bereich vor, kann es sein, dass die Finanzbehörden die Abzugsfähigkeit einschränken. Ein Nachweis der beruflichen Verwendung (z. B. durch Fotos der Einsatzausstattung) kann hilfreich sein.
4. Einsatzverpflegung
Bei Einsatzverpflegung wie PRO RATION-Paketen ist die steuerliche Anerkennung eher kritisch zu betrachten. Zwar könnte argumentiert werden, dass solche Verpflegungspakete im Katastrophenfall Teil der Arbeitsausstattung sind, jedoch sehen die Finanzämter Lebensmittel und Verpflegung in der Regel als private Lebensführungskosten an, die nicht absetzbar sind. Eine Ausnahme könnte vorliegen, wenn die Anschaffung ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt und dies klar dokumentiert wird.
Was bedeutet die Werbungskostenpauschale für Deine Steuererklärung?
Bei der sogenannten Werbungskostenpauschale wird Dir im Rahmen Deiner Steuererklärung eine Steuervergünstigung pauschal und automatisch angerechnet. Das bedeutet, dass, automatisch berufliche Ausgaben der Werbungskostenpauschale steuerlich anerkannt werden, unabhängig ob Du sie tatsächlich hattest. Die Werbungskostenpauschale auch bekannt als Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt für 2024 1.230 €. Nur falls Deine tatsächlichen Werbungskosten in 2024 den Betrag von 1.230 € übersteigen, ist es sinnvoll, dass Du Deine Aufwendungen (inkl. Schutzausrüstung) einzeln in der Steuererklärung aufführst und nachweist. Daher solltest Du alle beruflich bedingten Ausgaben wie Fahrten zur Arbeitsstätte (z.B. Wache), Fortbildungen, Fachliteratur, Reisekosten zu Einsätzen bzw. Versicherungen für berufliche Risiken in der Steuererklärung berücksichtigen, um die Pauschale möglichst zu überschreiten.
Hinweis: Sollte Dir die Rechnung, die Dir nach dem Kauf Deines Artikels, zugeschickt wurde, nicht mehr vorliegen, so kontaktiere uns gerne. Wir senden sie Dir gerne für Deine Steuererklärung zu.
Welche Freibeträge habe ich als ehrenamtlicher Rettungssanitäter oder Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr?
Auch wer sich ehrenamtlich engagiert, kann steuerliche Vorteile geltend machen.
Bei einer (nebenberuflichen) Tätigkeit als Rettungssanitäter, Rettungsschwimmer, Ersthelfer sowie ehrenamtlichen Tätigkeit für eine Wohltätigkeitsorganisation wie z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas oder Arbeiterwohlfahrt kannst Du den sog. Übungsleiterfreibetragin Anspruch nehmen. Diese Übungsleiterpauschale beträgt für 2024 3.000 €.
Als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks (THW) kannst Du die Ehrenamtspauschale geltend machen. Diese Ehrenamtspauschale beträgt in 2024 840 €.
Bei den o.g. Pauschalen handelt es sich um Freibeträge bis zu deren Höhe Deine Einnahmen aus dem Ehrenamt steuerfrei sind. Über diese Pauschalen hinausgehende Einnahmen sind steuerpflichtig, sofern Du keine anderen absetzbaren Ausgaben hast. Sollten die Ausgaben den entsprechenden Freibetrag überschreiten, kannst Du im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusätzliche Ausgaben wie Fahrtkosten oder Auslagen geltend machen, jedoch nur insoweit, wie diese durch Deine Einnahmen (aus dem Ehrenamt) gedeckt sind.
Die Freibeträge dienen somit dazu, dass Aufwandsentschädigungen - sofern Du solche in Deinem Ehrenamt erhältst - nicht noch zusätzlich versteuert werden, sondern bis zur Höhe der Pauschale bzw. des Freibetrages steuerfrei sind.
All diese Hinweise sollen Dir dabei helfen, bei der Steuererklärung daran zu denken und zu berücksichtigen, dass Du insbesondere Schutzausrüstung und typische Werkzeuge, die Du für Deine berufliche Tätigkeit als Feuerwehrmann benötigst und z.B. in unserem Shop gekauft hast, grundsätzlich als Arbeitsmittel und somit Werbungskosten ansetzen kannst. Insbesondere wenn Deine Aufwendungen die Werbungskostenpauschale übersteigen, lohnt es sich jede Ausgabe für Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Bei der Absetzbarkeit bestimmter Aufwendungen als Werbungskosten kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an.
DISCLAIMER / HAFTUNGSAUSCHLUSS: Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Für die Beurteilung Deines individuellen Falls konsultiere bitte einen Steuerberater.